Die Qualitätssicherung von Anrechnungsverfahren bildet die Grundlage, um das Vertrauen der an den Anrechnungsverfahren beteiligten Akteure zu schaffen.
Zu den Akteuren zählen in erster Linie die Hochschullehrenden, die „Anrechnungsstudierenden“,
die traditionellen Studierenden, die Akkreditierungsagenturen sowie die Akteure der beruflichen Bildung.
Die wichtigsten qualitätssichernden Prinzipien sind zusammenfassend dargestellt in:
Wissenschaftliche Begleitung ANKOM (2010): Leitlinie für die Qualitätssicherung von Verfahren zur Anrechnung beruflicher und
außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge. Hannover und Berlin: HIS/iit.
Im Rahmen der Akkreditierung der Studiengänge werden auch die Anrechnungs- praxis und die ihr zugrunde liegenden Verfahren begutachtet. Neben der Prüfung einer angemessenen Dokumentation der Äquivalenzbeurteilungen ist es Aufgabe der Akkreditierung, die Studierbarkeit des Studienangebotes und die Arbeitsmarktrelevanz der Qualifikationen zu prüfen. Im u.g. Beitrag von Walburga Freitag wird die Qualitätssicherung von Anrechnung als Thema von Hochschulen und von Akkreditierungsagenturen ausgeführt. Der Beitrag geht auf genannte Aspekte und auf die Dimensionen soziale Herkunft, Migration, Geschlecht und Behinderung ein. Darüber hinaus behandelt er die Thesen der Konvergenz, der Schnittmengen und der Komplementarität der beruflichen und hochschulischen Bildung, welche die Anrechnung begründen.
Freitag, Walburga (2008): Qualität der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge. Eine Exploration von Dimensionen "guter Anrechnungspraxis". In: Regina Buhr, Walburga Freitag, Ernst A. Hartmann, u.a. (Hg.): Durchlässigkeit gestalten! Wege zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Münster: Waxmann: 225-243.
Quelle: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH
http://ankom.dzhw.eu/know_how/anrechnung/qualitaet
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